Immobilienkaufkosten in Kroatien
Alle Immobilienpreise stellen den vom Verkäufern gewünschten Wert dar. Wenn bestimmte Immobilien im MwSt-System enthalten sind, ist die Mehrwertsteuer bereits im Angebotspreis enthalten. Beim Kauf einer Immobilie in Kroatien hat jeder Käufer zusätzliche Kosten über den endgültig vereinbarten Preis - unsere Maklerprovision, Anwaltsgebühr und Grunderwerbsteuer. Diese Kosten können, wie unten beschrieben, von 5% bis etwa 8% des Immobilienpreises betragen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese in Ihrem Gesamtbudget berechnen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Maklerprovision – 3%
Right Property Croatia erhebt eine Maklerprovision in Höhe von 3% des endgültig vereinbarten Immobilienpreises. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind klar angegeben und sind in unserem Immobilienmaklervertrag enthalten. Ein nicht-exklusiver Maklervertrag muss zwischen uns und dem Käufer unterzeichnet werden, bevor der genaue Standort der Immobilie und/oder eine Besichtigungstour bekanntgegeben wird.
Unsere Provision ist fällig, wenn der Kaufvertrag unterschrieben und bezahlt wurde. Wenn der Preis in Raten gezahlt wird, folgt die Maklerprovision entsprechend dem Prozentsatz der Zahlungsphase.
Anwaltsgebühr – 1%+MwSt
Die Anwaltskosten beinhalten die Arbeit des Anwalts, um den Titel, die Rechtmäßigkeit, den Vorvertrag und/oder den Vertrag zu prüfen und die Eigentumsregistrierung in Ihrem Namen zu beantragen. Die Anwaltsgebühr beträgt 1%+MwSt ab dem endgültig vereinbarten Immobilienpreis. Die Hälfte der Anwaltsgebühr wird im Voraus bezahlt (bevor der Vorvertrag/Vertrag abgeschlossen wird) und die andere Hälfte, wenn der Antrag auf die Eigentumsregistrierung eingereicht wurde.
Vorverträge/Verträge werden auf Kroatisch (als Amtssprache) und Englisch abgeschlossen. Sollten Sie eine offizielle Übersetzung in eine andere Sprache benötigen, haben Sie die Kosten eines Gerichtsdolmetschers. Wenn Sie das Unternehmen gründen möchten, beachten Sie bitte die Kosten die in unserer Kaufanleitung angegebenen.
Grunderwerbsteuer – keine oder 3%
Grunderwerbsteuer beträgt 3% und wird von jedem Käufer (Inland oder Ausland) bezahlt. Der Notar wird den Steuerantrag automatisch senden, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Sie können erwarten, dass Sie die Zahlungsanweisung für die Steuerzahlung schnell erhalten.
Immobilien zum Verkauf durch Privatpersonen (aus dem Mehrwertsteuersystem) oder Immobilien, die vor der Einführung der Mehrwertsteuer gebaut wurden (bevor 1 Januar 1998), werden mit 3% Steuersatz besteuert.
Immobilien, die zwischen dem 1. Januar 1998 und dem 31. Dezember 2014 von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zum Verkauf angeboten werden, werden mit einem Steuersatz von 3% besteuert. However, In diesem Fall ist die Bemessungsgrundlage nicht der gesamte Wert der Immobilie, sondern nur ihr kleinerer Anteil, der sich auf den im Preis enthaltenen Wert des Grundstücks und der Infrastruktur bezieht.
Immobilien, die nach dem 1. Januar 2015 von der MwSt-registrierten Gesellschaft gebaut wurden, werden vollständig mit Mehrwertsteuer besteuert (im Immobilienpreis enthalten). Daher zahlen Sie keine Grunderwerbsteuer.