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Immobilienkaufprozess in Kroatien

Wenn Sie die Auswahl an Immobilien in Kroatien eingrenzen, die Ihren Suchkriterien in Bezug auf Lage und Preis entsprechen, werden unsere Agenten (Makler) Sie bei der Besichtigung unterstützen. Eine angemessene Frist für die Suche beginnt 3 Monate vor Ihrer Ankunft in Kroatien. Ein längerer Zeitraum kann dazu führen, dass eine erhebliche Anzahl von ausgewählten Immobilien verkauft wird.

Wenn Sie die richtige Immobilie finden, den Preis und die Bedingungen vereinbaren, werden wir Ihnen bei allen Formalitäten behilflich sein. Zuerst müssen Sie entscheiden, ob Sie als Privatperson oder die Immobilie über eine kroatische Firma kaufen.

Immobilienkauf als Privatperson

Diese Option steht allen EU-Staatsbürgern uneingeschränkt zur Verfügung.

Andere Staatsbürger dürfen dann kaufen, wenn ihr Land auf der zugelassenen Liste steht - sie können das Eigentumsrecht registrieren, nachdem sie vom kroatischen Justizministerium ihre Zustimmung erhalten haben. Der Prozess der Antragstellung kann beginnen, sobald Sie den Kaufvertrag unterzeichnet und erfüllt haben (nicht den Vorvertrag). Wenn Sie eine Nicht-EU-Staatsbürgerschaft besitzen, kontaktieren Sie uns bitte, um herauszufinden, ob Sie eine Immobilie in Kroatien als Privatperson kaufen können.

Es gibt keine Kapitalertragsteuer, wenn Sie Immobilien 2 Jahre nach dem Kaufdatum nicht verkaufen.Immobilienkauf durch kroatische Firma

Diese Option ist für alle Staatsangehörigkeiten verfügbar. Es ist auch die einzige Möglichkeit für Nicht-EU Staatsbürger oder die, die nicht auf der Liste des kroatischen Justizministeriums stehen eine Immobilie zu erwerben. Manchmal entscheiden sich Käufer, ein Unternehmen zu gründen, wenn sie beabsichtigen, ein Immobilien- oder Vermietungsgeschäft in Kroatien zu tätigen. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein einfacher Prozess und kostet rund 2.700 EUR für Gründungskapital, 500 EUR für den Notar und das Gericht zuzüglich Servicegebühr für den Anwalt. Sie werden als Eigentümer und Geschäftsführer des Unternehmens eingetragen. Dadurch wäre dann die Immobilie Eigentum Ihres Unternehmens. Ein Unternehmen ist eine juristische Person und unterliegt den Gesetzen und Steuern des Unternehmens. Außerdem, müssen Sie einen Buchhalter haben.

Andere Formalitäten

Unabhängig davon, auf welchem Weg (Privat oder durch Firma) Sie Immobilien in Kroatien kaufen, benötigen Sie eine Steuernummer, ein lokales Bankkonto und beglaubigte Kopien Ihres Personalausweises. Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten während des Kaufprozesses. Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht immer erforderlich, wenn Sie eine Vollmacht erteilen.

Kaufvertrag und/oder Vorvertrag

Wenn der Preis und die Zahlungsbedingungen vereinbart sind, stellen wir Ihnen einen unabhängigen Anwalt vor. Bevor ein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wird, prüft der Anwalt erneut den Eigentumsstatus, die Rechtmäßigkeit der Immobilie und schlägt die beste Möglichkeit vor, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen. 

Der Vorvertrag wird unterschrieben, wenn Sie die Immobilie vom Markt nehmen möchten (zusammen mit der Anzahlung, in der Regel 10% des vereinbarten Gesamtpreises) und/oder der Verkauf ist bedingt und kann nicht sofort erfolgen. Ein Vorvertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem Sie zustimmen, eine Immobilie zu einem vereinbarten Preis an einem bestimmten Datum in der Zukunft zu kaufen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie aufgefordert, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. An diesem Punkt müssen Sie den verbleibenden Teil des Preises bezahlen. Die Unterschrift auf dem Vertrag muss notariell beglaubigt werden. Die Belegung der Immobilie kann nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgen.

Das Zahlungsschema kann unterschiedlich sein, wenn Sie unbebaute Immobilien kaufen, die in Raten bezahlt werden. Right Property Croatia und Ihr Anwalt werden Ihnen den Prozess ausführlich erklären.

Eigentumsregistrierung

Wenn Sie eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unmittelbar nach Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag eine Eigentumsregistrierung beantragen. Der Anwalt wird dies in Ihrem Namen beim Grundbuchamt tun. Der Notar überträgt das Eigentumsrecht in Kroatien nicht - das wird beim örtlichen Grundbuchamt gemacht. Nach Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen werden Sie de facto Eigentümer. Sie werden de jure Eigentümer, nachdem das Grundbuchamt Ihren Namen in die Eigentumsurkunde eingetragen hat (es dauert einige Zeit).